Nach der Baustellenverordnung ist, je nach Bauvorhaben, durch die Bauherrschaft ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu beauftragenden.

Die Aufgaben des SiGeKo erledigen wir für Sie, durch einen, den bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften entsprechend qualifizierten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Je nach Art des Bauprojekts wird in Abstimmung mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erarbeitet und eine Baustellenordnung aufgestellt.

Die sicherheitsrelevanten Aspekte der Ausführung werden vor Ort durch den SiGeKo überwacht und dokumentiert.