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Nach der Baustellenverordnung
ist, je nach Bauvorhaben, durch die Bauherrschaft ein geeigneter
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu beauftragenden.
Die Aufgaben
des SiGeKo erledigen wir für Sie, durch einen, den bauberufsgenossenschaftlichen
Vorschriften entsprechend qualifizierten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Je nach Art des Bauprojekts
wird in Abstimmung mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz
der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erarbeitet
und eine Baustellenordnung aufgestellt.
Die sicherheitsrelevanten
Aspekte der Ausführung werden vor Ort durch den SiGeKo überwacht
und dokumentiert.
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